Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.2013

Geschäftszahl

2013/07/0061

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/07/0039 E 25. Juli 2002 VwSlg 15874 A/2002 RS 1

Stammrechtssatz

Die Bestimmung des Paragraph 105, Absatz eins, Litera b, WRG 1959 hat nicht nur für wasserrechtliche Bewilligungen Bedeutung; die Verletzung des dort genannten öffentlichen Interesses macht die Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 zulässig.