Verwaltungsgerichtshof
28.04.2016
2013/07/0055
Dem Fischereiberechtigten ist die Obliegenheit auferlegt, dem projektierten Vorhaben mit solchen konkretisierten Vorschlägen zu begegnen, die sich dazu eignen, in die Bewilligung des beantragten Vorhabens durch Vorschreibung von Auflagen Eingang zu finden vergleiche E 22. Juni 1993, 93/07/0058; E 18. November 2010, 2008/07/0194; E 25. Oktober 2012, 2011/07/0153).
ECLI:AT:VWGH:2016:2013070055.X03