Verwaltungsgerichtshof
26.09.2013
2013/07/0047
Die Sanktion für den Betrieb einer Betriebsanlage ohne Genehmigung nach Paragraph 37, findet sich in Paragraph 79, Absatz eins, Ziffer 9, AWG 2002. Darunter fällt auch der Vorwurf einer wesentlichen Änderung der Betriebsanlage, ohne dafür eine Genehmigung nach Paragraph 37, Absatz eins, AWG 2002 eingeholt zu haben.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/07/0049
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2013/07/0048 E 26. September 2013