Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.2013

Geschäftszahl

2013/07/0047

Rechtssatz

Die Sanktion für den Betrieb einer Betriebsanlage ohne Genehmigung nach Paragraph 37, findet sich in Paragraph 79, Absatz eins, Ziffer 9, AWG 2002. Darunter fällt auch der Vorwurf einer wesentlichen Änderung der Betriebsanlage, ohne dafür eine Genehmigung nach Paragraph 37, Absatz eins, AWG 2002 eingeholt zu haben.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2013/07/0049

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2013/07/0048 E 26. September 2013