Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2016

Geschäftszahl

2013/07/0044

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/07/0136 E 10. Juli 1997 RS 3

Stammrechtssatz

Berührt eine wasserrechtlich bewilligungspflichtige Anlage fremde Rechte, dann hat die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung - sofern nicht eine Zwangsrechtsbegründung in Betracht kommt - eine Einigung des Bewilligungswerbers mit dem Inhaber der durch das Vorhaben berührten fremden Rechte zur Voraussetzung (Hinweis E 12.2.1991, 90/07/0090, VwSlg 13377 A/1991).