Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2016

Geschäftszahl

2013/07/0038

Rechtssatz

Die Zustellung des erstbehördlichen Bescheides führt nicht zum Erwerb der Parteistellung vergleiche E 26. September 2013, 2013/07/0062), ebenso wenig die Formulierung der Präambel desselben ("aufgrund der Eingabe der (Beschwerdeführer)"; vergleiche zur Unbeachtlichkeit von rechtsirrigem behördlichem Verhalten in diesem Zusammenhang B 6. Mai 1996, 95/10/0032).