Verwaltungsgerichtshof
27.06.2013
2013/07/0035
GRS wie 2012/16/0011 E 24. Jänner 2013 RS 5
Der Parteienvertreter hat der Behörde seine Bevollmächtigung angezeigt und sich gemäß Paragraph 8, Absatz eins, RAO auf die ihm erteilte Vollmacht berufen. Ab diesem Zeitpunkt wären sämtliche Schriftstücke an den Parteienvertreter zuzustellen gewesen vergleiche die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren I2, in E 50. zu Paragraph 9, Zustellgesetz zitierte Judikatur).