Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2013

Geschäftszahl

2013/07/0009

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/07/0019 E 2. Februar 1988 RS 10

Stammrechtssatz

Die Wasserrechtsbehörden haben bei der Beurteilung eines Vorhabens davon auszugehen, dass die wasserrechtliche Bewilligung und die getroffenen Vorschreibungen vom Konsenswerber eingehalten werden, nicht aber davon, dass diesen Vorschreibungen möglicherweise nicht entsprochen werden wird (Hinweis auf E 18.11.1986, 86/07/0004, E 18.9.1984, 84/07/0171).