Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.2015

Geschäftszahl

2013/06/0138

Rechtssatz

Der Umstand, dass ein - mängelfreies - Gutachten von einer anderen geeigneten Person als einem amtlichen Sachverständigen erstellt wurde, wirkt sich nicht generell auf die Sachentscheidung aus.