Verwaltungsgerichtshof
30.09.2015
2013/06/0138
Die Ersichtlichmachung gemäß Paragraph 26, Absatz 7, Ziffer eins, Stmk ROG 2010 hat nicht die Rechtswirkung einer Flächenwidmung, sie dient der Übersichtlichkeit des Flächenwidmungsplanes, ohne entsprechende Rechte und Pflichten zu begründen.