Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.2015

Geschäftszahl

2013/06/0138

Rechtssatz

Die Ersichtlichmachung gemäß Paragraph 26, Absatz 7, Ziffer eins, Stmk ROG 2010 hat nicht die Rechtswirkung einer Flächenwidmung, sie dient der Übersichtlichkeit des Flächenwidmungsplanes, ohne entsprechende Rechte und Pflichten zu begründen.