Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.11.2015

Geschäftszahl

2013/06/0086

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1250/75 E 15. Dezember 1975 RS 2

Stammrechtssatz

Rechte des Vorstellungswerbes werden auch dadurch verletzt, dass im gemeindebehördlichen Verfahren nicht die zuständige Behörde entscheidet.