Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2016

Geschäftszahl

2013/05/0205

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/05/0058 E 20. Jänner 2015 RS 10

Stammrechtssatz

Die Wr BauO räumt in Bezug auf die Frage der Statik und der Tragfähigkeit des Untergrundes bzw. der Standfestigkeit der Nachbargebäude grundsätzlich kein Nachbarrecht ein.