Verwaltungsgerichtshof
27.08.2014
2013/05/0169
Paragraph 15, Absatz 6, Wr KlGG 1996 stellt auf das anschließende Gelände beim Anschluss der Terrasse an das Kleingartenwohnhaus ab. Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen des Paragraph 15, Absatz 6, Wr KlGG 1996 vorliegen, ist also auf das solcherart anschließende Gelände der jeweiligen unterkellerten Terrasse abzustellen.