Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.08.2014

Geschäftszahl

2013/05/0169

Rechtssatz

Geländeveränderungen im Kleingartengebiet sind bewilligungsfrei und gelten auch nicht als bewilligt, wenn sie im Plan dargestellt werden (Hinweis E vom 31. März 2008, 2005/05/0328). Die Bewilligungsfreiheit bedeutet nicht, dass das Gesetz bei bewilligungsfreien Bauführungen nicht eingehalten werden müsste und ein Beseitigungsauftrag unzulässig wäre (Hinweis E vom 16. Mai 2006, 2006/05/0032).