Verwaltungsgerichtshof
27.08.2014
2013/05/0169
GRS wie 2009/05/0012 E 3. Mai 2011 RS 9
Zur Beurteilung der Frage der Beeinträchtigung des Charakters des kleingärtnerisch genutzten Gebietes (Paragraph 15, Absatz eins, erster Satz Wr KlGG 1996) bedarf es einerseits Feststellungen, was den Charakter des konkreten (arg.: "des") kleingärtnerisch genutzten Gebietes ausmacht. Dazu sind die Baulichkeiten in diesem Gebiet zu erfassen und näher zu beschreiben und die entsprechenden Charakteristika daraus abzuleiten. Ausgehend davon ist darzulegen, worin sich das konkrete Vorhaben gegebenenfalls von den sonstigen Baulichkeiten des kleingärtnerisch genutzten Gebiets unterscheidet und daher allenfalls insofern den Charakter desselben beeinträchtigt.