Verwaltungsgerichtshof
27.04.2016
2013/05/0167
Vorbringen in der Replik zur Gegenschrift vor dem Verwaltungsgerichtshof, das über den in der rechtzeitigen Beschwerde erhobenen Beschwerdepunkt hinausgeht, ist außerhalb der Beschwerdefrist nicht mehr zulässig (Hinweis E vom 22. Dezember 1993, 91/13/0128).