Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2016

Geschäftszahl

2013/05/0167

Rechtssatz

Vorbringen in der Replik zur Gegenschrift vor dem Verwaltungsgerichtshof, das über den in der rechtzeitigen Beschwerde erhobenen Beschwerdepunkt hinausgeht, ist außerhalb der Beschwerdefrist nicht mehr zulässig (Hinweis E vom 22. Dezember 1993, 91/13/0128).