Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2016

Geschäftszahl

2013/05/0167

Rechtssatz

Aus der relativ langen Dauer einer Abschrankung einer schadhaften Fassade kann nicht abgeleitet werden, dass sie den Rahmen einer zulässigen notstandspolizeilichen Maßnahme überschritten hätte (Hinweis E vom 26. Juni 2013, 2011/05/0102, mwN).