Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2016

Geschäftszahl

2013/05/0167

Rechtssatz

Ob die Voraussetzungen des Paragraph 129, Absatz 6, Wr BauO vorgelegen sind und die von der Behörde in Auftrag gegebenen Sicherungsmaßnahmen demnach notwendig und zweckmäßig waren, kann im Verfahren über die Auferlegung der Kosten dieser Maßnahmen nicht mehr überprüft werden (Hinweis E vom 27. Februar 2006, 2004/05/0293).