Verwaltungsgerichtshof
27.04.2016
2013/05/0167
Ob die Voraussetzungen des Paragraph 129, Absatz 6, Wr BauO vorgelegen sind und die von der Behörde in Auftrag gegebenen Sicherungsmaßnahmen demnach notwendig und zweckmäßig waren, kann im Verfahren über die Auferlegung der Kosten dieser Maßnahmen nicht mehr überprüft werden (Hinweis E vom 27. Februar 2006, 2004/05/0293).