Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.2015

Geschäftszahl

2013/05/0104

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/05/0154 E 30. Jänner 2014 RS 2

Stammrechtssatz

Auch im Fall einer Bewilligung für bauliche Änderungen nach Paragraph 70, Wr BauO ist es erforderlich, dass ein rechtskräftiger Baukonsens, von dem abgewichen werden soll bzw. auf den sich die bauliche Änderung bezieht, vorhanden ist (Hinweis E vom 23. Juli 2013, 2013/05/0053, mwN).