Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2015

Geschäftszahl

2013/05/0054

Rechtssatz

Soweit die Nachbarn die Verkehrsverhältnisse auf öffentlichen Verkehrsflächen und daraus resultierende Immissionen ansprechen, ist ihnen entgegenzuhalten, dass ihnen diesbezüglich kein Nachbarrecht zukommt (Hinweis E vom 15. Februar 2011, 2009/05/0017, mwN).