Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2015

Geschäftszahl

2013/05/0054

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/05/0217 E 15. Februar 2011 RS 2

(hier: Grabungen an der Grundgrenze, Abgrabung des Geländes an der Grundgrenze)

Stammrechtssatz

Beeinträchtigungen während der Bauführung (hier: Sprengungen) begründen keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte im Baubewilligungsverfahren vergleiche die bei Neuhofer, Oberösterreichisches Baurecht römisch eins, 6. Auflage, S. 251 wiedergegebene hg. Rechtsprechung).