Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2015

Geschäftszahl

2013/05/0054

Rechtssatz

Aus der Verpflichtung zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes können keine subjektiven Nachbarrechte abgeleitet werden (Hinweis E vom 27. Jänner 2004, 2001/05/1062, mwN).