Verwaltungsgerichtshof
27.08.2014
2013/05/0043
Die Fragen, ob ein Bauwerk an das bestehende Gelände möglichst angepasst ist und ob Geländeveränderungen nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß vorliegen, stellen Rechtsfragen dar, die nicht mit Sachverständigenbeweis zu klären sind.
ECLI:AT:VWGH:2014:2013050043.X05