Verwaltungsgerichtshof
29.04.2015
2013/05/0025
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Beseitigungsauftrages ist von der Sach- und Rechtslage bei Beschlussfassung des Gemeinderates über den Berufungsbescheid auszugehen (Hinweis E vom 24. Juni 2014, 2012/05/0189, mwH).