Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.2015

Geschäftszahl

2013/05/0025

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Beseitigungsauftrages ist von der Sach- und Rechtslage bei Beschlussfassung des Gemeinderates über den Berufungsbescheid auszugehen (Hinweis E vom 24. Juni 2014, 2012/05/0189, mwH).