Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.2014

Geschäftszahl

2013/05/0023

Rechtssatz

Bei verfassungskonformer Interpretation des Paragraph 68, Absatz 3, AVG ist aus dieser Gesetzesbestimmung der Grundsatz abzuleiten, dass Bescheide nicht zu einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen führen dürfen (Hinweis E vom 7. August 2013, 2011/06/0164, mwN).