Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2015

Geschäftszahl

2013/05/0020

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/05/0244 E 21. Februar 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Provisorische Maßnahmen vermögen ein bestehendes Baugebrechen nicht zu beseitigen.