Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2015

Geschäftszahl

2013/05/0020

Rechtssatz

Durch Paragraph 129, Absatz 5, Wr BauO soll die Behörde in die Lage versetzt werden, einen Auftrag nach Paragraph 129, Absatz 4, Wr BauO zu erlassen (Hinweis E vom 11. Oktober 1979, 1400/79). Ein rechtskräftiger Auftrag nach Absatz 5, steht einem nunmehrigen Auftrag nach Absatz 4, somit keinesfalls entgegen.