Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.07.2013

Geschäftszahl

2013/05/0019

Rechtssatz

Die Zulässigkeit einer Stützmauer im Sinne des Paragraph 79, Absatz 6, Wr BauO hängt nicht davon ab, dass die Bebauung bei einer anderen Planung vermeidbar wäre, sondern es geht dabei um eine vernünftige wirtschaftliche Wertung, in die auch die Interessen der Nachbarn einzubeziehen sind.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2013050019.X08