Verwaltungsgerichtshof
23.07.2013
2013/05/0019
Das Baubewilligungsverfahren ist ein Projektgenehmigungsverfahren, in dem es ausschließlich auf die eingereichten Unterlagen ankommt. Es ist nicht darauf einzugehen, ob das Projekt eventuell (nur) anders verwirklicht werden könnte (Hinweis E vom 31. Jänner 2012, 2010/05/0104, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2013:2013050019.X07