Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.07.2013

Geschäftszahl

2013/05/0019

Rechtssatz

Die Bewilligung für Geländeveränderungen kann in einem mit der Bewilligung für die Bebauung ohne gesondertes Verfahren erteilt werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2013050019.X01