Verwaltungsgerichtshof
29.04.2015
2013/05/0004
Projektsmodifikationen bzw. Projektsänderungen sind auch im Berufungsverfahren zulässig, solange das Projekt dadurch kein anderes ("aliud") wird (Hinweis E vom 5. März 2014, 2011/05/0135), und bei einem Widerspruch zu baurechtlichen Bestimmungen ist dem Bauwerber eine Projektsänderung von der Behörde sogar nahezulegen (Hinweis E vom 16. Dezember 1997, 97/05/0113).