Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.2014

Geschäftszahl

2013/04/0099

Rechtssatz

Im Bereich der Zulässigkeit monokratischer Erledigungen auf Grund des BVG über die Ämter der Landesregierung besteht auch kein subjektives Recht darauf, dass im Bescheid zum Ausdruck zu bringen ist, ein Beamter des Amtes der Landesregierung habe für ein bestimmtes Mitglied der Landesregierung gehandelt vergleiche zu einer Angelegenheit im Bereich der Landesverwaltung das E vom 28. April 2008, 2005/12/0268, mwN auf hg. Rechtsprechung und Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, die auch auf Fälle des Artikel 103, Absatz 2, B-VG übertragen werden kann).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2013/04/0102