Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.2013

Geschäftszahl

2013/04/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/04/0237 E 25. April 1995 RS 4

Stammrechtssatz

Der Gesichtspunkt einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Gewerbeinhabers hat im Entziehungsverfahren keine rechtliche Relevanz (Hinweis E 21.12.1993, 93/04/0078).