Verwaltungsgerichtshof
19.12.2013
2013/03/0145
Für die Beurteilung als Bescheid sind die objektiven Merkmale eines Schriftstückes maßgebend und nicht die subjektive Absicht der Behörde, von der das Schriftstück ausgegangen ist.
ECLI:AT:VWGH:2013:2013030145.X03