Verwaltungsgerichtshof
26.06.2014
2013/03/0062
Soweit sich die Bf gegen die Höhe der ihnen im eisenbahnrechtlichen Enteignungsverfahren zugesprochenen Entschädigungssumme wenden, ist darauf hinzuweisen, dass die Frage einer etwaigen ihnen infolge einer Enteignung zustehenden Entschädigung nicht Gegenstand des gegenständlichen abfallrechtlichen Genehmigungsverfahrens vor der belangten Behörde war.