Verwaltungsgerichtshof
16.07.2014
2013/01/0173
GRS wie 2012/22/0120 B 11. November 2013 RS 1
Mangels Hinweis, dass die Vollmacht nicht den Empfang von Schriftstücken umfasse, hatte die Bevollmächtigung die Wirkung, dass dem Bevollmächtigten alle Schriftstücke bei sonstiger Unwirksamkeit zuzustellen sind und dieser als Empfänger zu bezeichnen ist.