Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.07.2014

Geschäftszahl

2013/01/0173

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/22/0120 B 11. November 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Mangels Hinweis, dass die Vollmacht nicht den Empfang von Schriftstücken umfasse, hatte die Bevollmächtigung die Wirkung, dass dem Bevollmächtigten alle Schriftstücke bei sonstiger Unwirksamkeit zuzustellen sind und dieser als Empfänger zu bezeichnen ist.