Verwaltungsgerichtshof
19.06.2013
2012/16/0123
Dem rechtswidrigen Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung ist es gleichzuhalten, wenn zwar eine Verhandlung durchgeführt worden ist, der Partei aber die Ladung zur Verhandlung nicht wirksam zugestellt wird.
ECLI:AT:VWGH:2013:2012160123.X01