Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.2013

Geschäftszahl

2012/16/0123

Rechtssatz

Dem rechtswidrigen Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung ist es gleichzuhalten, wenn zwar eine Verhandlung durchgeführt worden ist, der Partei aber die Ladung zur Verhandlung nicht wirksam zugestellt wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2012160123.X01