Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.2013

Geschäftszahl

2012/16/0011

Rechtssatz

Der Parteienvertreter hat der Behörde seine Bevollmächtigung angezeigt und sich gemäß Paragraph 8, Absatz eins, RAO auf die ihm erteilte Vollmacht berufen. Ab diesem Zeitpunkt wären sämtliche Schriftstücke an den Parteienvertreter zuzustellen gewesen vergleiche die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren I2, in E 50. zu Paragraph 9, Zustellgesetz zitierte Judikatur).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2012160011.X05