Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.2013

Geschäftszahl

2012/16/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/16/0025 B 14. Mai 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Wird statt an den Zustellungsbevollmächtigten an den von diesem Vertretenen zugestellt, so ist die Zustellung unwirksam (Hinweis Walter-Mayer, Das österreichische Zustellrecht, Wien 1983, S 51 Anmerkung 9, insbesondere Absatz 2, zu Paragraph 9,).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2012160011.X04