Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.2013

Geschäftszahl

2012/16/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2707/49 E 5. Juni 1950 VwSlg 1489 A/1950 RS 2

Stammrechtssatz

In der Anfechtung eines nicht zugestellten Bescheides mit VwGH-Beschwerde liegt der Verzicht auf die Geltendmachung des Verfahrensmangels der Unterlassung der Zustellung des angefochtenen Bescheides.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2012160011.X02