Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.2015

Geschäftszahl

2012/15/0204

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/15/0177 E 28. Oktober 2010 RS 1

Stammrechtssatz

Wer als Arbeitnehmer in einem einkommensteuerlichen Dienstverhältnis steht, kann in der Regel mit dieser Tätigkeit nicht zugleich Unternehmer im Sinn des UStG sein vergleiche Ruppe, UStG3, Paragraph 2, Tz 69). Neben der Weisungsgebundenheit, die in Paragraph 2, Absatz 2, UStG 1994 genannt ist, zählt das Fehlen eines Unternehmerrisikos zu den bedeutsamen Kriterien der Nichtselbständigkeit vergleiche Ruppe, aaO, Paragraph 2, Tz 74 ff).