Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.2013

Geschäftszahl

2012/15/0018

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann ein endgültiger Bescheid nach Paragraph 200, Absatz 2, BAO auch dann ergehen, wenn die Erlassung des (rechtskräftigen) vorläufigen Bescheides erfolgt ist, obwohl eine Ungewissheit nicht bestanden hat vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 2012, 2010/15/0164).