Verwaltungsgerichtshof
24.10.2013
2012/15/0018
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann ein endgültiger Bescheid nach Paragraph 200, Absatz 2, BAO auch dann ergehen, wenn die Erlassung des (rechtskräftigen) vorläufigen Bescheides erfolgt ist, obwohl eine Ungewissheit nicht bestanden hat vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 2012, 2010/15/0164).