Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.2015

Geschäftszahl

2012/15/0005

Rechtssatz

Beteiligungen an einer branchengleichen Kapitalgesellschaft oder an einer Vertriebsgesellschaft gehören zum notwendigen Betriebsvermögen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 18. September 2003, 2001/15/0008, 0009).