Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.2012

Geschäftszahl

2012/12/0147

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/12/0137 B 13. September 2007 RS 1

Stammrechtssatz

Es liegt im Gestaltungsspielraum des einfachen Gesetzgebers, die Gesetzmäßigkeit von Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren sicherzustellen, der sich nicht notwendig auf die Einräumung einer Parteistellung an einzelne Bewerber einengt (hier betreffend Paragraph 207 m, Absatz 2, BDG 1979).