Verwaltungsgerichtshof
19.12.2012
2012/12/0147
GRS wie 2007/12/0137 B 13. September 2007 RS 1
Es liegt im Gestaltungsspielraum des einfachen Gesetzgebers, die Gesetzmäßigkeit von Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren sicherzustellen, der sich nicht notwendig auf die Einräumung einer Parteistellung an einzelne Bewerber einengt (hier betreffend Paragraph 207 m, Absatz 2, BDG 1979).