Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.2012

Geschäftszahl

2012/12/0091

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/12/0227 E 10. September 2009 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Vergleichsbetrachtung mit anderen für die Versetzung in Betracht kommenden Landeslehrern hat ausschließlich im Rahmen des zweiten Satzes des Paragraph 19, Absatz 4, LDG 1984 zu erfolgen, nicht aber im Rahmen seines ersten Satzes oder bei der gemäß Paragraph 19, Absatz 2, LDG 1984 vorzunehmenden Beurteilung des dienstlichen Interesses (Hinweis E vom 26. Februar 1997, 95/12/0366 mwN).