Verwaltungsgerichtshof
01.07.2015
2012/12/0001
GRS wie 2012/12/0021 E 19. Dezember 2012 RS 3
Reinigungsarbeiten, die während der als Dienstzeit geltenden und entsprechend abgegoltenen Wendezeit erbracht werden, stellen keine über den (hier verlängerten) Dienstplan hinausgehende zeitliche Mehrdienstleistung dar, weil der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1982, (PTV verlängerte Wochendienstzeit 1982), keine Grundlage für eine "Doppelberechnung" von Reinigungszeiten entnommen werden kann (Hinweis E vom 12. Mai 2010, 2010/12/0001).
ECLI:AT:VWGH:2015:2012120001.X03