Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.12.2013

Geschäftszahl

2012/10/0196

Rechtssatz

Läßt sich das zusätzliche Potenzial weder mit vertretbarem Aufwand durch einzelfallbezogene Feststellungen, noch durch repräsentative Studien ermitteln, so kann das zusätzliche Kundenpotenzial auf Grund von Ambulanzpatienten und Einpendlern nicht berücksichtigt werden vergleiche E 20. November 2013, 2012/10/0125).