Verwaltungsgerichtshof
09.12.2013
2012/10/0196
Läßt sich das zusätzliche Potenzial weder mit vertretbarem Aufwand durch einzelfallbezogene Feststellungen, noch durch repräsentative Studien ermitteln, so kann das zusätzliche Kundenpotenzial auf Grund von Ambulanzpatienten und Einpendlern nicht berücksichtigt werden vergleiche E 20. November 2013, 2012/10/0125).