Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.2013

Geschäftszahl

2012/10/0133

Rechtssatz

Bei der Frage, ob eine Agrarstrukturverbesserung iSd Paragraph 17, Absatz 4, ForstG 1975 vorliegt, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die die Behörde - auf Grund der im Befund eines Sachverständigen festgestellten Tatsachen und der daraus im Gutachten gezogenen Schlussfolgerungen - zu lösen hat vergleiche E 24. November 1997, 95/10/0257).

Beachte

Besprechung in:

RdU 06 aus 2013,, 260-261;

RdU 06 aus 2013,, 244-251;