Verwaltungsgerichtshof
28.10.2015
2012/10/0104
Es ist zwar unbedenklich, das Wissen der Mitglieder der Behörde aus ihrer Amtstätigkeit zu verwerten vergleiche E 18. Februar 2015, 2013/10/0258), jedoch kann dies die gebotene Einvernahme von zu einem bestimmten Beweisthema beantragten Zeugen nicht ersetzen.