Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.2015

Geschäftszahl

2012/10/0104

Rechtssatz

Es ist zwar unbedenklich, das Wissen der Mitglieder der Behörde aus ihrer Amtstätigkeit zu verwerten vergleiche E 18. Februar 2015, 2013/10/0258), jedoch kann dies die gebotene Einvernahme von zu einem bestimmten Beweisthema beantragten Zeugen nicht ersetzen.