Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2013

Geschäftszahl

2012/09/0126

Rechtssatz

Da Paragraph 36, Absatz eins, des Slbg LBG 1987 auf die Einleitung "gegen ihn" (dh den Beamten) abstellt, ist für den Ausschluss der Verjährung die Erlassung - also Zustellung - des Einleitungsbeschlusses gegenüber dem Disziplinarbeschuldigten erforderlich.