Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.2013

Geschäftszahl

2012/09/0075

Rechtssatz

Aus den Artikeln 4 und 5 der Welterbe-Konvention kann niemand ein subjektives Recht ableiten, da diese nicht self-executing sind und nur Verpflichtungen der Mitgliedstaaten normieren.